Beim Thema Kinderbetreuungsgeld tauchen immer wieder Fragen
auf. Im wesentlichen gibt es 4 Variante zur Auswahl. Die Bezugshöhe in der
einzelnen Pauschale hängt von der Bezugsdauer ab, d.h. ihr solltet euch zuerst
einmal überlegen wie lange ihr zu Hause bleibt und wann ihr wieder zum Arbeiten
anfangen wollt. Damit ihr Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld habt müsst ihr ein paar
Voraussetzungen erfüllen:
- Euer Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein
- Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Die regelmäßige Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Der Bezug der Familienbeihilfe
- Die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
Die Varianten im Überblick
Variante 30+6
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 14,53 EUR pro
Tag (ca. 436 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 30.
Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge
gibt es pro Kind 7,27 EUR täglich
Variante 20+4
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 20,80 EUR pro
Tag (ca. 624 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 20.
Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge
gibt es pro Kind 10,40 EUR täglich
Variante 15+3
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 26,60 EUR pro
Tag (ca. 800 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 15.
Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge
gibt es pro Kind 13,30 EUR täglich
Variante 12+2
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 33,00 EUR pro
Tag (ca. 1000 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 12.
Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge
gibt es pro Kind 16,40 EUR täglich
Zusätzliche gibt es eine Einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld:
Variante 12+2
Die Bezugshöhe sind 80% der Einkünfte, max. aber 66 EUR
täglich (ca. 2000 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des
12. Lebensmonats des Kindes wenn nur ein Elternteil KBG bezieht - max. aber bis zur Vollendung des 14.
Lebensmonats des Kindes (+2)
Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen
Bei den zur Auswahl stehenden Varianten sind immer 5
Untersuchungen der werdenden Mutter und 5 Untersuchungen des Kindes
Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Ansonsten wird ab einem
bestimmten Monat (kommt auf die Variante an) das Kinderbetreuungsgeld halbiert.
Wir stehen/standen auch gerade vor der Entscheidung welche Variante es werden soll.
AntwortenLöschenDie Auswahl macht es nicht wirklich leichter und so wies ausschaut sind wir ein Grenzfall - wir wollten das Einkommensabhängige wählen jedoch war meine Lebensgefährtin zuvor Teilzeit beschäftigt aufgrund eines Studiums - sie hat zuwenig verdient und nach unten gibts leider keine Deckelung (so wie nach oben) - wir müssen die 12 + 2 Variante nehmen und werden daher vermutlich um 2000 € weniger bekommen.
Eine wahrscheinlich seltene aber, so finde ich, soziale Schieflage...
die anderen Variante kommen für euch nicht in Frage?
AntwortenLöschenWir können leider nur die Variante 12+2 nehmen da bei der einkommensabhängigen Variante muss meine Lebensgefährtin lt. GKK auf mindestens € 1000 kommen - dies ist aber nicht der Fall und so werden wir angeblich dann automatisch auf 12 + 2 umgestellt.
AntwortenLöschenDiese Variante werden wir dann auch vermutlich nehmen (müssen).
@Bernhanrd: Aber solltet ihr dann nicht besser aussteigen? Sie würde dann bei der Einkommensabhängigen weniger als € 1.000,-- bekommen und bei der 12+2 bekommt sie ca. € 1.000,-- ?!
AntwortenLöschenLG Rory
Hey, ich schreibe mal hier. Vielen Dank für deine Worte :) Es ist wohl doch irgendwo etwas Positives hängen geblieben, Maja ...
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