Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Beim Thema Kinderbetreuungsgeld tauchen immer wieder Fragen auf. Im wesentlichen gibt es 4 Variante zur Auswahl. Die Bezugshöhe in der einzelnen Pauschale hängt von der Bezugsdauer ab, d.h. ihr solltet euch zuerst einmal überlegen wie lange ihr zu Hause bleibt und wann ihr wieder zum Arbeiten anfangen wollt. Damit ihr Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld habt müsst ihr ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • Euer Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein
  • Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Die regelmäßige Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
  • Der Bezug der Familienbeihilfe
  • Die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr

Die Varianten im Überblick

Variante 30+6
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 14,53 EUR pro Tag (ca. 436 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge gibt es pro Kind 7,27 EUR täglich

Variante 20+4
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 20,80 EUR pro Tag (ca. 624 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge gibt es pro Kind 10,40 EUR täglich

Variante 15+3
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 26,60 EUR pro Tag (ca. 800 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge gibt es pro Kind 13,30 EUR täglich

Variante 12+2
Bei dieser Variante liegt die Bezugshöhe bei 33,00 EUR pro Tag (ca. 1000 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes – wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Für Mehrlinge gibt es pro Kind 16,40 EUR täglich

Zusätzliche gibt es eine Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

Variante 12+2
Die Bezugshöhe sind 80% der Einkünfte, max. aber 66 EUR täglich (ca. 2000 EUR monatlich). Die Bezugsdauer endet mit der Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes wenn nur ein Elternteil KBG bezieht -  max. aber bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes (+2)


Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen
Bei den zur Auswahl stehenden Varianten sind immer 5 Untersuchungen der werdenden Mutter und 5 Untersuchungen des Kindes Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Ansonsten wird ab einem bestimmten Monat (kommt auf die Variante an) das Kinderbetreuungsgeld halbiert.

 

Kommentare:

  1. Wir stehen/standen auch gerade vor der Entscheidung welche Variante es werden soll.

    Die Auswahl macht es nicht wirklich leichter und so wies ausschaut sind wir ein Grenzfall - wir wollten das Einkommensabhängige wählen jedoch war meine Lebensgefährtin zuvor Teilzeit beschäftigt aufgrund eines Studiums - sie hat zuwenig verdient und nach unten gibts leider keine Deckelung (so wie nach oben) - wir müssen die 12 + 2 Variante nehmen und werden daher vermutlich um 2000 € weniger bekommen.

    Eine wahrscheinlich seltene aber, so finde ich, soziale Schieflage...

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  2. die anderen Variante kommen für euch nicht in Frage?

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  3. Wir können leider nur die Variante 12+2 nehmen da bei der einkommensabhängigen Variante muss meine Lebensgefährtin lt. GKK auf mindestens € 1000 kommen - dies ist aber nicht der Fall und so werden wir angeblich dann automatisch auf 12 + 2 umgestellt.

    Diese Variante werden wir dann auch vermutlich nehmen (müssen).

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  4. @Bernhanrd: Aber solltet ihr dann nicht besser aussteigen? Sie würde dann bei der Einkommensabhängigen weniger als € 1.000,-- bekommen und bei der 12+2 bekommt sie ca. € 1.000,-- ?!

    LG Rory

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  5. Hey, ich schreibe mal hier. Vielen Dank für deine Worte :) Es ist wohl doch irgendwo etwas Positives hängen geblieben, Maja ...

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